Gestaltungen bei Einsatz der Stiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge:
Eine Stiftung kann auch ein Unternehmen betreiben, sog. Unternehmensträgerstiftung, oder sich an Unternehmen beteiligen, sog. Beteiligungsträgerstiftung.
Überwiegend wird die Stiftung als Beteiligungsträgerstiftung eingesetzt. Die Unternehmensträgerstiftung ist dagegen selten.
Als Unternehmensträgerstiftung kann sich eine Stiftung sowohl an einer Kapitalgesellschaft als auch an einer Personengesellschaft allein oder zusammen mit anderen Gesellschaftern beteiligen. So kann sie auch Komplementärin einer GmbH & Co. KG sein und damit die Geschäftsführung der KG übernehmen.
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