Was bedeutet eine Stiftungsgründung für den Stifter?

Die meisten Stiftungen sind zum Wohle der Allgemeinheit tätig. Sie dienen z.B. der Förderung kultureller Zwecke, so der Förderung der Kunst (Musik, Literatur, bildende Kunst, kulturelle Einrichtungen usw.) Förderung der Denkmalpflege, der Förderung von Bildung und Erziehung, Religion, Wissenschaft und Forschung, Völkerverständigung, Entwicklungshilfe usw.

Der Stifter kann mit einer Stiftung langfristig und über seine Lebenszeit hinaus bestimmte Zwecke fördern, an denen ihm besonders gelegen ist. Durch entsprechende Gestaltung des Stiftungsnamens kann die Tätigkeit der Stiftung dauerhaft mit dem Namen des Stifters verbunden bleiben.

Mögliche Ziele eines Stifters:

  • Dauerhafte Verwirklichung bestimmter, insbesondere gemeinnütziger Zwecke
  • Vermögenssicherung durch Stiftungen, auch von Unternehmensvermögen
  • Langfristige finanzielle Absicherung der Familie; Regelung des Nachlasses
  • Der Stifter überträgt unwiederbringlich einen Teil seines Vermögens auf ein eigenständiges rechtliches Gebilde, die Stiftung und kann über dieses Vermögen nicht mehr verfügen

Deshalb muss jede Stiftungsgründung genauestens überlegt sein

Tragen Sie sich mit dem Gedanken, eine Stiftung zu gründen?

Wir helfen Ihnen, Ihre Vorstellungen zu konkretisieren und in eine stiftungsrechtlich und steuerrechtlich richtige Form zu bringen.